Warum Objektfunk?

Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verbinden mit einem bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystem (Digitalfunk BOS) auch die Funkversorgung von brandschutztechnisch relevanten Gebäuden und Bauwerken. Insbesondere öffentliche Gebäude, Versammlungs- und Sportstätten, Einkaufszentren, Tunnelanlagen oder Hochhäuser können zu anspruchsvollen Einsatzorten werden, bei denen viele Einsatzkräfte gleichzeitig miteinander kommunizieren müssen.

In zahlreichen Objekten ergibt sich durch die Freifeldfunkversorgung bereits eine Gebäudeinnenversorgung. Je nach Gebäudebeschaffenheit (Stahlbeton, metallbedampfte Fenster) und Entfernung zur Basisstation (Untergeschosse, Tiefgaragen) wird die Versorgung von außen nur einen Teil des Gebäudes abdecken.

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Für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Objektfunkanlage sind die Bauherren bzw. Objekteigentümer verantwortlich. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften können sie zur Errichtung oder Umrüstung einer Objektfunkanlage verpflichtet werden. Die Kosten für die Objektfunkanlage sind von den Bauherren bzw. Objekteigentümern zu tragen.

Die BDBOS ist für die Anbindung der jeweiligen Anlage an das Kernnetz verantwortlich. Sie trägt die Entscheidung über das Genehmigungsverfahren und bei TMO-Anlagen für die Anbindung der errichteten Objektfunkanlage. Als Frequenzinhaberin und Betreiberin des BOS-Digitalfunknetzes zeichnet sie sich gegenüber der Bundesnetzagentur für den störungsfreien Betrieb des Netzes verantwortlich.

Gesetzliche Grundlagen

Die Bauordnungen der Länder sehen vor, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, die u. a. sogenannte Sonderbauten (Sportstadien, Einkaufszentren etc.) betreffen, besondere Auflagen zur Gewährleistung eines ausreichenden Brandschutzes gemacht werden können.

Die Grundlagen finden sich in der Bauordnung für die Länder (zum Beispiel BauO NRW) und den Landesbrandschutzgesetzen. Ergänzt werden diese um weitere Vorschriften, zum Beispiel müssen nach § 109 SBauVO Abs. 1 Satz 8 Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr vorgehalten werden und nach § 29 BHKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Abs. 2 Satz 4 ist „entsprechend den örtlichen Erfordernissen eine Gebäudefunkanlage einzurichten, zu unterhalten und auf dem Stand der Technik zu halten“.

Technische Lösungsansätze

Zur Realisation von Objektfunkversorgungen stehen heute TMO, TMOa, DMO1A und DMO1B als Betriebsarten zur Verfügung.

Betriebsart TMO Repeater (Trunked Mode Operation)

Mit einem TMO Repeater wird das Wirknetz in einem Gebäude verstärkt. Die Anbindung erfolgt via Luftschnittstelle mittels Richtantenne oder als kabelgebundene Direktanbindung an eine definierte Basisstation. Ein TMO Repeater bietet unter anderem die Vorteile der uneingeschränkten Netzversorgung mit sämtlichen Leistungsmerkmalen des Wirknetzes. Diese Art der Objektfunkversorgung wird vornehmlich für Gebäude mit hohem Anteil an Publikumsverkehr eingesetzt, da hier im Tagesgeschehen ohne einen Brandeinsatz, der Rettungsdienst und die Polizei im Einsatz sind und über das BOS-Wirknetz erreichbar sein müssen.

Betriebsart TMOa (autarke Basisstation)

Kommunikation von mehreren Endgeräten untereinander ohne auf eine Netzinfrastruktur angewiesen zu sein. Mit der TMOa TETRA Basisstation stehen der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst, wie im TETRA üblich, 3 Sprachkanäle sowie ein Organisationskanal auf einem Frequenzpärchen zur Verfügung. Die TMOa TETRA Basisstation arbeitet dafür unabhängig vom TETRA BOS Wirknetz auf einer eigenen Frequenz. Vorgesehen sind hierfür bundesweit, durch die BDBOS geregelt, zwei BOS-Frequenzen auf unterschiedlichen Netzkennern, um diese auf die einzelnen Objekte zu verteilen.

Betriebsart DMO1A oder DMO1B (Direct Mode Operation)

Kommunikation von mehreren Endgeräte untereinander ohne Netzinfrastruktur. Es können bis zu drei DMO1A oder zwei DMO1B zum Einsatz kommen, wenn zeitgleich zwei oder drei Gespräche notwendig sind. Für den Betrieb mehrerer DMO Repeater auf unterschiedlichen Gruppen sind mehrere Frequenzen erforderlich, die durch kostenintensive HF-Koppelnetzwerke getrennt werden müssen.

Lösungsansatz für Großgebäude

Bei großen Gebäuden ist es aus physikalischen Gründen oft nicht möglich, das gesamte Objekt mit nur 1 Watt Sendeleistung von einer Basisstation aus zu versorgen. Wie aus der analogen Gleichwelle bekannt, bestehen auch hier die Funkanlagen aus Haupt- und Nebenanlagen (Master/Slave). Die TETRA Gleichwelle kann mit TMOa und DMO1B-Anlagen realisiert werden. Als Verteilsysteme stehen 4-Draht und Glasfaserverbindungen zur Verfügung.

  • TETRA Gleichwelle (Glasfaser)
    In der Hauptfunkanlage (Master) wird ein kleiner Teil HF-Leistung ausgekoppelt und mit einer optischen Master Unit (OMU) in Licht gewandelt. Über redundant verlegte LWL-Kabel (Lichtwellenleiter) wird an einer anderen Stelle im Gebäude ein optischer Repeater (Slave) angeschlossen, welcher das Licht wieder in Hochfrequenz wandelt, zu 1 Watt Sendeleistung verstärkt und in den Antennenring einspeist. Die optischen Repeater sind kaskadierbar, sodass fast beliebige Areale versorgt werden können.
  • TETRA Gleichwelle (4-Draht)
    Als Alternative zu optischen Verteilnetzwerken bietet sich die Lösung als Kupferdrahtlösung an. Die Slaves sind via E90-Verkabelung mit einer Leitung an den Master angeschlossen. Das HF-Signal und die Synchronisation werden zwischen Master und Slave digital übertragen. Mehrkanalbestandsanlagen können von analog auf digital häufig kostengünstig umgerüstet werden, da auf die alten E90-Verbindungen sehr einfach zurückgegriffen werden kann. Es entfällt die Notwendigkeit der redundanten Glasfaserverkabelung.
Unsere Dienstleistungen

Als Full-Service-Dienstleister bieten wir Ihnen von der Planung der maßgeschneiderten Lösungskonzepte über die Realisierung bis hin zur Sachverständigenabnahme alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand an.

Beratung

  • Findung von technischen Lösungsansätzen zur Objektversorgung
  • Funkbedarfsmessungen (zur Vorlage bei der zuständigen Feuerwehr)
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde
Planung

  • Konzepterstellung Funkversorgung mit abschließender Genehmigung durch die Feuerwehr
  • Durchführung des Genehmigungsverfahrens mit der BDBOS
Errichtung

  • Bau der Anlage und des HF-Netzwerks
  • Abnahmemessungen
  • Sachverständigenabnahme und Feuerwehrabnahme
Wartung

  • Individuelle Wartungskonzepte
  • Service und Instandhaltung nach Vorgabe

Die autarke Lösung

Für die Funkversorgung im TETRA stehen die beiden Betriebsarten Direct Mode Operation (DMO) und Trunked Mode Operation (TMO) zur Verfügung. Für den DMO Bereich gibt es zwei verschiedene Betriebsarten, die entweder eine Frequenz oder ein Frequenzpärchen für den einkanaligen Betrieb benötigen. Sind mehrere DMO Kanäle gleichzeitig notwendig, um verschiedene, gleichzeitig agierende Einheiten zu führen, steigt der Bedarf an freien Funkfrequenzen. Für das Einspeisen in das gleiche Antennenkoppelfeld, dass für die Funkversorgung im Gebäude installiert ist, ist ein erheblicher Aufwand notwendig, um die einzelnen TETRA Funkgeräte einwandfrei miteinander zu verbinden.

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Mit der TMOa TETRA Basisstation stehen der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst, wie im TETRA üblich, 3 Sprachkanäle sowie ein Organisationskanal auf einem Frequenzpärchen zur Verfügung. Die TMOa TETRA Basisstation arbeitet dafür unabhängig vom TETRA BOS Wirknetz auf einer eigenen Frequenz.

Da das System TETRA BOS Funkgeräte erkennt und nur für diese die Kommunikation zulässt, ist die bekannte Sicherheit für die Kommunikation gewährleistet. Die Installation kann in kleineren Gebäudefunkanlagen mit der TMOa TETRA Basisstation erfolgen. Optional können für größere Anlagen optische oder Gleichwellen-Erweiterungen verwendet werden. Daher ist die Verwendung der TMOa Basisstation gemessen an der zur Verfügung stehenden Leistung sowie der geringeren Folgekosten die einfachere und kostengünstigere Alternative zu den anderen Systemen.