Seit dem 01. Juni 2017 ist die von Verbraucherschützern geforderte Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich in Kraft getreten.
Was besagt diese Transparenzverordnung? Was bedeutet dies für Sie als Kunde oder Fachhändler genau?
Die Transparenzverordnung soll für mehr Überblick im Tarifchaos von Mobilfunk und Festnetz sorgen.
Für den Verbraucher soll sie zum Beispiel folgende Vertragsinhalte leicht erkennbar machen:
Beim Vertragsabschluss muss der Fachhändler den Kunden über die Inhalte des Produktinformationsblattes (PiB) informieren und ihm dieses aushändigen.
Noch nicht alle Festnetz- und Mobilfunkanbieter haben die neuen Richtlinien umgesetzt, dies muss bis zum 01.01.2018 geschehen.
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